AGBs

§ 1 Geltungsbereich, Kundenkreis, Änderungen
  1. Diese AGB gelten für alle Verträge und Leistungen zwischen Lift365 (Inhaber: André Benz, Sitz Hamburg) und dem Auftraggeber (nachfolgend „Kunde“). Gegen abweichenden AGB des Kunden wird hiermit widersprochen.

  2. Lift365 richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, nicht an Verbraucher (§ 13 BGB).

  3. Änderungen der AGB werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Sie gelten als angenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen widerspricht.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
  1. Angebote von Lift365 sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung, konkludentes Handeln (z. B. Bereitstellung von Zugangsdaten) oder Inanspruchnahme der Leistung zustande.

  2. Leistung und Umfang werden in einem Angebot oder Auftrag festgelegt.

§ 3 Vergütung und Zahlung
  1. Preise verstehen sich netto (zzgl. USt.), sofern nicht Kleinunternehmer (gemäß § 19 UStG) angewendet wird.

  2. Pauschalangebot („Express“, „Transfer“, „Start“) ist nach Leistungserbringung ohne Abzug fällig.

  3. Zusatzaufwände oder Mehrleistungen werden auf Stundenbasis (min. 90 €/Stunde zzgl. USt.) abgerechnet. Angefangene Stunden werden voll berechnet.

  4. Reisekosten oder Auslagen werden nur mit ausdrücklicher Vereinbarung gegen Nachweis erstattet.

  5. Zahlungsziel: 14 Tage ab Rechnungsdatum. Bei Verzug gelten Verzugszinsen von 9 % über dem Basiszinssatz. Lift365 kann Leistungen bis zur Zahlung zurückhalten.


§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
  1. Der Kunde stellt sämtliche erforderlichen Informationen, Zugangsdaten und Ressourcen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

  2. Der Kunde sorgt für regelmäßige Datensicherungen (Backups); Lift365 übernimmt dafür keine Haftung.

  3. Kommt der Kunde seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend, und daraus entstehende Mehraufwände werden gesondert berechnet.

§ 5 Leistungen und Abnahme
  1. Leistungen gelten als erbracht bei (a) Bereitstellung der Dokumentation, (b) erfolgreicher Migration oder (c) Bestätigung durch den Kunden.

  2. Der Kunde hat innerhalb von 5 Werktagen ab Leistungserbringung etwaige Mängel schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.

§ 6 Haftung
  1. Lift365 haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  2. Bei einfacher Fahrlässigkeit beschränkt sich die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden. Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen.

  3. Eine erweitere Haftung gilt nicht bei unzulässiger Einwirkung des Kunden auf die Systeme oder Nutzung durch ihn.

  4. Lift365 haftet nicht für Schäden durch Dritte (z. B. Hosting-Anbieter, Microsoft).

  5. Eine Haftung nach Ablauf von 12 Monaten nach Abnahme ist ausgeschlossen.

§ 7 Datenschutz
  1. Lift365 verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO. Bei Zugriff auf personenbezogene Daten unterzeichnet der Kunde einen AV-Vertrag (Auftragsverarbeitung).

  2. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung.

§ 8 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen auch über die Vertragsdauer hinaus (bis zu 5 Jahre) geheim zu halten. Bei Verstößen kann eine Vertragsstrafe bis 5.000 € fällig sein.

§ 9 Höhere Gewalt

Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie Naturkatastrophen, Pandemien, behördlichen Maßnahmen oder ähnlichem entfällt die Haftung und Fristen verlängern sich um die Dauer des Ereignisses. Dauert der Zustand länger als 3 Monate, kann jede Partei den Vertrag kündigen

§ 10 Schlussbestimmungen
  1. Auf Verträge findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungs- und Gerichtsstand: Hamburg.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der restliche Vertrag unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine zulässige Regelung ersetzt.